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Nach § 35 Abs. 6 des GSVG sind Neue Selbständige verpflichtet, der SVS ein Überschreiten der Versicherungsgrenze unverzüglich zu melden. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 6.221,28 Euro Jahresgewinn und wird 2025 auf 6.613,20 Euro angehoben.

Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben ist für Unternehmen essenziell, um Sanktionen oder Strafen zu vermeiden. Eine zentrale Verpflichtung betrifft die Registrierkassen und speziell die Übermittlung des Jahresbelegs.

Ein Fahrtenbuch ist ein zentrales Instrument, um steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung von Fahrzeugen geltend zu machen. Gleichzeitig ist es auch eine der prüfungsanfälligsten Unterlagen im Rahmen von Betriebsprüfungen oder der GPLB (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben).