Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 wurden signifikante Änderungen vorgenommen, die die Besteuerung von Zulagen und Zuschlägen betreffen. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
Erhöhung des Freibetrags: Der Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2024 von bisher 360 Euro auf 400 Euro monatlich angehoben. Diese Anpassung bedeutet eine direkte steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten tätig sind.
Anhebung des erhöhten Freibetrags: Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt, steigt der erhöhte Freibetrag auf 600 Euro. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die steuerliche Belastung für Arbeitnehmer, die hauptsächlich nachts arbeiten, weiter zu reduzieren.
Steuerbegünstigung für Überstunden: Ebenfalls wurde die Steuerbegünstigung für Überstunden, die an Wochentagen geleistet werden, erhöht. In den Jahren 2024 und 2025 sind Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro monatlich steuerfrei. Diese Regelung gilt allerdings befristet und stellt eine Erhöhung gegenüber der bisherigen Regelung dar, die eine Steuerbefreiung nur für die ersten zehn Überstunden vorsah.
Befristete Regelung: Die außerordentliche Erhöhung der Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge ist nur für die Jahre 2024 und 2025 gültig. Ab dem Jahr 2026 gelten wieder die ursprünglichen Bestimmungen, nach denen Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat steuerfrei sind, mit einem Höchstbetrag von 120 Euro monatlich.
Nachweis von Überstunden: Die steuerliche Behandlung von Überstundenpauschalen und die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit erfordern, dass Überstunden in einem Umfang geleistet wurden, der den Freibetrag von 200 Euro übersteigt. Die Regelungen betonen die Notwendigkeit, Überstunden nachzuweisen und missbräuchliche Verteilungen zu vermeiden.
Diese Änderungen spiegeln das Bestreben wider, die steuerliche Last für Arbeitnehmer zu mindern, die unter besonderen Bedingungen arbeiten oder Überstunden leisten. Sie verdeutlichen auch die Wichtigkeit einer sorgfältigen Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können.
Bei weiterführenden Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei gerne zur Verfügung.