Anhebung des Gewinnfreibetrags

Mehr Gewinn behalten: Anhebung des Gewinnfreibetrags

Der Gewinnfreibetrag stellt eine bedeutende steuerliche Begünstigung für Unternehmer dar. Mit den Anpassungen ab 2024 ergeben sich Änderungen beim Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

 

1. Grundfreibetrag

Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurde die Bemessungsgrundlage angehoben: Der Grundfreibetrag gilt nun für Gewinne bis zu 33.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro).

Freibetragssatz: 15 % des Gewinns, maximal also 4.950 Euro.

Voraussetzungen: Für den Grundfreibetrag sind keine Investitionen erforderlich; er wird automatisch bei der Gewinnermittlung berücksichtigt.

 

2. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Für Gewinne, die 33.000  Euro übersteigen, kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden:

 

Freibetragssätze:

·         13 % für Gewinne zwischen 33.000 Euro und 175.000 Euro.

·         7 % für die nächsten 175.000 Euro.

·         4,5 % für weitere 230.000 Euro.

Maximaler Gesamtfreibetrag: Bis zu 45.950 Euro pro Veranlagungsjahr.

Voraussetzungen: Die Geltendmachung erfordert Investitionen in abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder bestimmte Wertpapiere.

 

3. Beispielrechnung

Angenommen, ein Unternehmer erzielt im Jahr 2025 einen Gewinn von 100.000 €:

Grundfreibetrag: 15 % von 33.000 € = 4.950 €.

Investitionsbedingter Freibetrag:

13 % von 67.000 € (Differenz zwischen 100.000 € und 33.000 €) = 8.710 €.

Gesamter Gewinnfreibetrag: 4.950 € + 8.710 € = 13.660 €.

Dieser Freibetrag reduziert den steuerpflichtigen Gewinn und führt somit zu einer geringeren Steuerlast.

 

4. Wichtige Hinweise

Investitionsvoraussetzung: Für den investitionsbedingten Freibetrag müssen entsprechende Investitionen im selben Jahr getätigt werden.

Dokumentation: Eine sorgfältige Dokumentation der Investitionen ist erforderlich, um den Freibetrag gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

Für eine individuelle Beratung und zur optimalen steuerlichen Planung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam die für Sie besten Möglichkeiten zu besprechen.

 

5. Aussicht bis 2027

Mit Wirkung ab dem 01.01.2027 wird der Grundfreibetrag weiterhin nach oben angepasst.

Bislang betrug der Grundfreibetrag 15 % auf Gewinne bis zu 33.000 Euro – künftig wird dieser auf Gewinne bis zu 50.000 Euro ausgeweitet.“