Mit dem Regierungsprogramm 2025–2029 wurden zahlreiche steuerliche Maßnahmen angekündigt, die in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt werden sollen. Ziel ist eine spürbare Entlastung für Unternehmen, Arbeitnehmer und Selbständige. Einige Vorhaben stehen bereits konkret fest, andere sind an künftige Budgetentwicklungen gebunden.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen:
1. Steuerfreie Mitarbeiterprämie
Unternehmen sollen ab 2025 die Möglichkeit haben, steuerfreie Prämien von bis zu 1.000 € pro Jahr auszuzahlen – auch unabhängig von Kollektivverträgen. Die Maßnahme gilt vorerst für die Jahre 2025 und 2026 und wird dann evaluiert.
2. Entlastung bei 13. & 14. Gehalt
Geplant ist eine Erhöhung des Freibetrags für sonstige Bezüge – also etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Damit sollen insbesondere Arbeitnehmende mit mittlerem Einkommen steuerlich besser gestellt werden.
3. Lohnnebenkosten sollen sinken
Die Regierung kündigt eine stufenweise Senkung der Lohnnebenkosten an – beginnend mit einer ersten Reduktion, abhängig von der konjunkturellen Entwicklung. Ziel ist eine nachhaltige Entlastung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ohne Leistungskürzungen.
4. Kalte Progression – automatische Anpassung wird gebremst
Im Rahmen der Entlastungspakete wird auch die automatische Inflationsanpassung (kalte Progression) teilweise ausgesetzt. Das bedeutet: Nicht alle Steuerstufen werden künftig inflationsbedingt angepasst – was für den Staat Mehreinnahmen bringt, aber auch gezielte Spielräume für Steuerstrukturreformen schaffen soll.
5. Luxustangente wird angehoben
Ab dem Jahr 2027 ist eine Anhebung der Luxustangente für Fahrzeuge von 40.000 € auf 55.000 € geplant. Dieser Betrag bestimmt, in welcher Höhe die Anschaffungskosten für ein betrieblich genutztes Fahrzeug steuerlich anerkannt werden. Fahrzeuge über dieser Grenze dürfen nur eingeschränkt abgeschrieben werden.
6. NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge
Leichte Nutzfahrzeuge der Kategorie N1 sollen ab dem 1. Juli 2025 von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit werden. Das bringt spürbare Vorteile für Betriebe mit Fuhrpark – etwa im Bau-, Handwerks- oder Lieferbereich.
Fazit
Das Regierungsprogramm 2025 deutet eine steuerpolitische Schwerpunktverlagerung an: weg von breiten Einmalmaßnahmen, hin zu strukturellen Entlastungen und gezielter Förderung. Auch wenn viele Details noch verhandelt werden, zeigt sich bereits: Unternehmer sollten die kommenden Jahre für strategische Planung und Beratung nutzen.
Wir halten Sie über die Umsetzung der Maßnahmen auf dem Laufenden.