Gerade ältere Menschen, die mehrere Pensionen beziehen, darunter oft auch eine aus dem Ausland, sind mit der steuerlichen Behandlung überfordert oder wissen gar nicht, dass diese Pensionseinkünfte in die Österreichische Steuererklärung aufzunehmen sind. Auch wenn diese ausländischen Bezüge gar nicht der österreichischen Steuer unterliegen, sind diese trotzdem in die Steuererklärung aufzunehmen, da sich gegebenenfalls der Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöht (Progressionsvorbehalt).
Es ist im Einzelfall abzuklären, wie die ausländische Pension zu behandeln ist. Dazu muss das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und dem jeweiligen Land berücksichtigt werden. Deutsche Renten unterliegen beispielsweise grundsätzlich in Deutschland der Steuerpflicht, während diese aber in Österreich den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöhen.
Im Vergleich dazu unterliegen Renten aus der Liechtenstein beispielsweise in Österreich der Steuerpflicht.
Ruhegehälter aus öffentlichen Diensten werden teilweise wieder anders behandelt. Daher empfiehlt es sich auf jeden Fall, den individuellen Sachverhalt im Detail abzuklären.