Das Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive"

Welche Maßnahmen hat der Gesetzgeber umgesetzt?

Wohnraum- und Bauoffensive

Die Bauwirtschaft aber auch Investoren stehen aufgrund der gestiegenen Zinsen sowie der höheren Material- und Lohnkosten vor erheblichen Herausforderungen. Das Konjunkturpaket „Wohnraum- und Bauoffensive“ setzt wesentliche Maßnahmen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die wichtigsten Neuerungen umfassen:

Erhöhte Abschreibung für Wohngebäude: Diese Regelung betrifft Wohngebäude sowohl im Betriebs- als auch im Privatvermögen. In den ersten drei Jahren kann die Abschreibung mit dem dreifachen Satz, also 4,5%, geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Gebäude dem „Gebäudestandard Bronze“ entsprechen und zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2026 fertiggestellt werden. Die Halbjahresabschreibungsregelung ist in diesen Fällen nicht anwendbar.

Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei Sanierungsmaßnahmen: Bisher musste der Herstellungsaufwand über die Restnutzungsdauer des Gebäudes verteilt werden. Ab dem Kalenderjahr 2024 kann der Herstellungsaufwand im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen beschleunigt im Rahmen der Fünfzehntel-Absetzung abgeschrieben werden, sofern die Bundesförderung nach dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes ausgezahlt wurde. Dadurch werden steuerliche Vorteile für „Nachverdichtungen“ geschaffen.

Ökozuschlag für Wohngebäude: Der Klimawandel beeinflusst auch die Baubranche. Daher wurde der „Ökozuschlag“ eingeführt, um klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen bei vermieteten Wohngebäuden steuerlich attraktiver zu gestalten. Dieser Zuschlag kann für thermisch-energetische Sanierungen sowie Maßnahmen wie den Heizkesseltausch geltend gemacht werden. Beispiele hierfür sind die Dämmung der Außenwände, der Austausch von Fenstern, die Umstellung auf Wärmepumpen oder die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses. Für diese Maßnahmen steht ein absetzbarer Zuschlag in Höhe von 15% zur Verfügung, der als Betriebs- oder Werbungskosten geltend gemacht werden kann. Diese Regelung gilt befristet für die Jahre 2024 und 2025.

Aufstockung des Wohnbauschirms: Im Jahr 2024 wird der Wohnbauschirm auf rund 125 Millionen Euro aufgestockt. Damit sollen Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung gefördert werden, um der Teuerung entgegenzuwirken.

Abschaffung von Nebengebühren bei Eigentumserwerb: Zwischen dem 01.07.2024 und dem 31.03.2026 werden die Grundbuchseintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühren abgeschafft. Diese Erleichterung gilt für den Erwerb eines Eigenheims mit einem Freibetrag bis zu 500.000 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, entfallen die Nebengebühren nur bis zu dieser Grenze. Bei einem Erwerb über 2 Millionen Euro entfällt die Regelung vollständig. Um von dieser Erleichterung zu profitieren, muss der bisherige Wohnsitz mindestens fünf Jahre aufgegeben und der neue Wohnsitz mindestens fünf Jahre begründet werden.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesen Themen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne beratend zur Seite.