Die Bundesregierung plant eine spürbare Ausweitung der Basispauschalierung. Bereits ab 2025 soll die Umsatzgrenze von bisher 220.000 Euro auf 320.000 Euro steigen. Gleichzeitig soll der pauschale Betriebsausgabenabzug von 12 % auf 13,5 % erhöht werden, welcher die meisten Berufsgruppen betrifft.
Für das Jahr 2026 ist eine weitere Anhebung vorgesehen: Die Umsatzgrenze soll auf 420.000 Euro steigen, während der Betriebsausgabensatz auf 15 % angehoben werden soll.
Noch offen ist, wie es mit dem 6 %-Satz weitergeht, der derzeit für bestimmte Tätigkeiten (kaufmännische und technische Beratung, sonstige selbstständige Einkünfte gem. § 22 Z2 sowie Einkünfte aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissenschaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit) vorgesehen ist.
- Bei der Basispauschalierung geht es allgemein darum, dass an Stelle der tatsächlichen Betriebsausgaben ein pauschaler Prozentsatz vom Umsatz – nämlich 12% (demnächst 13,5%) bzw. 6% - als pauschale Betriebsausgaben angesetzt werden können. Hier gibt es jedoch eine Obergrenze in Höhe von 13.200 Euro bei den 6%igen und 26.400 Euro bei den 12%igen pauschalen Betriebsausgaben. Eine Obergrenze bei den 13,5% liegt noch nicht vor.
Im Rahmen des Mittelstandspaketes sind noch weitere Erleichterungen für KMUs geplant.
Zu beschleunigten Genehmigungsverfahren und einem Abbau von Bürokratieaufwand soll ab dem 01.07.2025 noch eine NOVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge hinzukommen.
Auch der geplante Entfall der Belegausdruckpflicht für Bagatellbeträge (Beträge bis 35 Euro) ist ein Schritt in diese Richtung.
Grundsätzlich ist in diesem Mittelstandspaket eine allgemeine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich geplant. Dies geschieht mit der Schaffung von Industrie- und Fachkräftestrategien, einer Grundsatzreform des Energiesystems, der Stärkung der Baukonjunktur sowie den dazugehörigen zinsgünstigen Investitionskredite.
Was bedeutet das für Sie?
Für viele Unternehmer könnte sich die Pauschalierung allgemein künftig noch stärker lohnen. Auch Investitionen werden durch den Bürokratieabbau und vereinfachte Genehmigungsverfahren wieder attraktiver. Gerne prüfen wir für Sie, ob ein Wechsel ins Pauschalierungsmodell sinnvoll ist und wie Sie optimal davon profitieren können.