Registrierkasse – Übermittlung des Jahresbelegs bis zum 15. Februar 2025
Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben ist für Unternehmen essenziell, um Sanktionen oder Strafen zu vermeiden. Eine zentrale Verpflichtung betrifft die Registrierkassen und speziell die Übermittlung des Jahresbelegs. Spätestens bis zum 15. Februar 2025 muss der Jahresbeleg, der dem Nullbeleg vom Dezember 2024 entspricht, über FinanzOnline an die Finanzbehörde übermittelt werden. Dieser Artikel zeigt, was Unternehmen dazu wissen müssen und wie sie Fehler vermeiden können.
Was ist der Jahresbeleg?
Der Jahresbeleg ist eine zusammenfassende Aufstellung aller Umsätze und dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Führung der Registrierkasse. Technisch betrachtet handelt es sich um den Nullbeleg, der am letzten Tag des Kalenderjahres (31. Dezember 2024) erstellt wird. Dieser Nullbeleg schließt das Jahr ab und dokumentiert die bis dahin gespeicherten Daten.
Pflichten zur Übermittlung
Erstellung des Jahresbelegs:
Der Jahresbeleg muss am 31. Dezember 2024 erstellt und ausgedruckt oder digital gespeichert werden.
Der Beleg ist mindestens sieben Jahre aufzubewahren.
Übermittlung an die Finanzbehörde:
Die Übermittlung erfolgt über das Portal FinanzOnline.
Unternehmen haben bis zum 15. Februar 2025 Zeit, den Beleg zu prüfen und einzureichen.
Prüfung des Jahresbelegs
Vor der Übermittlung sollte der Jahresbeleg auf Richtigkeit geprüft werden. Dabei hilft die Funktion des "BMF-Prüftools". Dieses Tool überprüft, ob die Signatur des Belegs korrekt ist und die Daten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Fehlerhafte Belege können zu Nachfragen oder Strafen führen.
Häufige Fehler vermeiden
Fehler bei der Erstellung: Der Jahresbeleg muss exakt am 31. Dezember 2024 erstellt werden. Ein Nachholen zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht zulässig.
Versäumte Übermittlung: Die Frist am 15. Februar 2025 ist bindend. Versäumte Übermittlungen können zu Sanktionen führen.
Technische Probleme: Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Registrierkasse und das FinanzOnline-Portal einwandfrei funktionieren.
Unterstützung durch Steuerberater
Unternehmen, die unsicher sind, ob sie die Vorgaben richtig umsetzen, sollten einen Steuerberater hinzuziehen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung des Jahresbelegs und der termingerechten Übermittlung. Kontaktieren Sie uns, um sicherzustellen, dass Ihre Registrierkassenpflichten ordnungsgemäß erfüllt werden.
Fazit
Die Übermittlung des Jahresbelegs ist eine wesentliche Verpflichtung für alle Unternehmen mit Registrierkassen. Durch rechtzeitige Vorbereitung, präzise Prüfung und ordnungsgemäße Übermittlung können Unternehmen reibungslos ins neue Jahr starten – und teure Fehler vermeiden.