Meldepflicht für neue Selbständige nach § 35 Abs. 6 GSVG
Neue Selbständige müssen besondere gesetzliche Pflichten beachten, um Strafzuschläge und unnötige Kosten zu vermeiden. Eine zentrale Verpflichtung betrifft die Meldung an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), wenn die Versicherungsgrenze überschritten wird.
Was bedeutet die Meldepflicht?
Nach § 35 Abs. 6 des GSVG sind Neue Selbständige verpflichtet, der SVS ein Überschreiten der Versicherungsgrenze unverzüglich zu melden. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 6.221,28 Euro Jahresgewinn und wird 2025 auf 6.613,20 Euro angehoben.
Frist für die Meldung
Die Meldung muss spätestens acht Wochen nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides erfolgen. Eine verspätete Meldung kann zu einem Strafzuschlag von 9,3 % auf die Sozialversicherungsbeiträge führen. Dieser Zuschlag ist vermeidbar, wenn Sie rechtzeitig handeln.
Empfehlung: Meldung bereits bei Einreichung der Steuererklärung
Es ist ratsam, die SVS schon bei der Einreichung der Steuererklärung über ein potenzielles Überschreiten der Versicherungsgrenze zu informieren. Diese proaktive Vorgehensweise hat mehrere Vorteile:
Sie vermeiden Stress durch enge Fristen nach Erhalt des Steuerbescheids.
Die SVS kann frühzeitig die Beitragsvorschreibungen anpassen.
Sie reduzieren das Risiko eines Strafzuschlags.
Was passiert bei einem Überschreiten der Grenze?
Wenn der Gewinn die Versicherungsgrenze übersteigt, werden Sie in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert. Ihre Beiträge richten sich nach dem tatsächlich erzielten Einkommen und werden von der SVS berechnet. Die Beitragsvorschreibungen umfassen:
Krankenversicherung: 6,8 % des Einkommens
Pensionsversicherung: 18,5 % des Einkommens
Was tun bei Unsicherheiten?
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Gewinn die Grenze überschreitet, empfehlen wir eine rechtzeitige Beratung. Wir können Ihnen helfen, Ihre Einkünfte korrekt einzuschätzen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Durch eine enge Zusammenarbeit mit der SVS lassen sich Missverständnisse und Strafen vermeiden.
Tipps zur Einhaltung der Meldepflicht
Regelmäßige Kontrolle der Einkünfte: Behalten Sie Ihre Gewinne im Blick, insbesondere vor Einreichung der Steuererklärung.
Frühe Meldung: Informieren Sie die SVS bei absehbarem Überschreiten der Grenze frühzeitig.
Dokumentation: Bewahren Sie alle Unterlagen und die Bestätigung der SVS auf, um Nachweise im Bedarfsfall vorlegen zu können.
Professionelle Beratung: Wir unterstützen Sie gerne, Ihre Pflichten sicher zu erfüllen.
Resümee
Die Meldung an die SVS ist eine entscheidende Pflicht für neue Selbständige. Mit einer frühzeitigen und ordnungsgemäßen Meldung können Sie Strafzuschläge vermeiden und eine reibungslose Abwicklung sicherstellen. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne, Ihre Steuer- und Sozialversicherungspflichten zu erfüllen.