Steuerliche Änderungen ab 1.1.2025

So wird das verbleibende Drittel des Inflationsvolumens verwendet

Allgemeines

Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung, die auftritt, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, dabei jedoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Trotz eines gestiegenen Einkommens bleibt die reale Kaufkraft durch den progressiven Einkommensteuertarif konstant oder sinkt sogar.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die österreichische Bundesregierung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 Maßnahmen zur Bekämpfung der kalten Progression beschlossen. Zwei Drittel der jährlichen Inflationsrate werden nun automatisch bei den Steuergrenzen berücksichtigt, wodurch die Einkommensteuertarife entsprechend angepasst werden. Dadurch wird sichergestellt, dass inflationsbedingte Lohnerhöhungen nicht zu einer höheren Steuerlast führen, ohne dass die reale Kaufkraft steigt. Die verbleibenden ein Drittel der Anpassung wird in regelmäßigen Ministerratsbeschlüssen beschlossen, um eine faire und umfassende Lösung zu bieten.

Wichtige Maßnahmen ab 2025

Anpassung der Einkommensteuertarife: Die Grenzbeträge der fünf Einkommensstufen werden erhöht, um die kalte Progression abzufedern. Beispielsweise steigt die Grenze der ersten Tarifstufe auf 13.308 Euro und die der fünften Tarifstufe auf 103.072 Euro​.

Absetzbeträge und Steuerfreibeträge: Alle Absetzbeträge, wie der Alleinverdiener- und Verkehrsabsetzbetrag, werden vollständig an die Inflation angepasst. Dies gilt auch für den Kinderzuschlag, der ab 2025 für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen mit 60 Euro pro Monat und Kind eingeführt wird​.

Dienstreisekosten und Kilometergeld: Die steuerlich absetzbaren Tages- und Nächtigungsgelder sowie das Kilometergeld für berufliche Fahrten werden angehoben. Das Kilometergeld wird künftig einheitlich 0,50 Euro pro Kilometer betragen, unabhängig vom Fahrzeug​. Das inländische Taggeld wird auf 30 Euro, das inländische Nächtigungsgeld auf 17 Euro erhöht.

Unterstützung für Kleinunternehmen: Die Kleinunternehmergrenze wird auf 55.000 Euro Jahresumsatz erhöht, was vor allem kleinen Unternehmen steuerliche Vorteile verschafft​. Mehr dazu. 

Diese Maßnahmen sollen insbesondere Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten und die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger langfristig sichern​