Beratung & Vertretung vor Behörden
Wir beraten sowohl Neugründer als auch bestehende EPU’s und KMU’s aller Branchen in sämtlichen Steuerfragen. Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, aber natürlich auch Einzelunternehmen, zählen ebenso zu unseren Kunden.
Wir vertreten Sie außerdem zuverlässig vor Finanz- und Abgabenbehörden.
Weiters unterstützen wir Sie bei:
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungen
- Umgründungen (zB Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH)
- abgabenbehördlichen Prüfungen
- Rechtsformgestaltung
- Fragen zum Sozialversicherungsrecht
Besonders das internationale Steuerrecht ist komplex und erfordert eine genaue Prüfung. Sehr gerne unterstützen wir Sie in steuerlichen Fragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
aktuelle Artikel
Fremdüblichkeit im Steuerrecht Der Begriff Fremdüblichkeit bzw. die fremdübliche Betrachtung, spielt in vielen steuerlichen Bereichen eine große Rolle.
Gerade in Anbetracht der aktuellen humanitären Krise durch den russischen Angriffskrieg stellt sich erneut die Frage nach der Absetzbarkeit von Spenden. Im Folgenden werden verschiedene Möglichkeiten präsentiert, wie Spenden steuerwirksam Berücksichtigung finden.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Übergabe. Durch unsere empathische und fachkundige Vorgehensweise helfen wir Ihnen dabei, Ihre Betriebsnachfolge optimal zu regeln.