Steuern & Abgaben
Unser Fachwissen:
Glaubt man den Politikern, so wird das Steuerrecht von Jahr zu Jahr einfacher. In Wahrheit wird aber alles immer komplizierter, denn durch unzählige Übergangsvorschriften und Ausnahmebestimmungen kann auch ein scheinbar einfacher Fall schnell seine Tücken aufweisen. Hier können wir Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung und mit unserem Fachwissen hilfreich zur Seite stehen.
Unser Angebot an Sie:
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- Betriebseröffnungen und Betriebsschließungen
- Umgründungen
- Arbeitnehmerveranlagungen
- grenzüberschreitende Steuererklärungen (Grenzgänger)
- Steuerberechnungen
- Abgabenplanungen
- Verteidigung in Finanzstrafverfahren
- Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen
Das sind wir:
Durch individuell abgestimmte Beratung optimieren wir Ihre Steuerbelastung. Unterschiedliche Szenarien helfen, die für Sie passende Lösung zu finden. In Abwägung aller Entscheidungskriterien erarbeiten wir Ihnen langfristig tragfähige Konzepte.
Aktuelle Artikel

Nach § 35 Abs. 6 des GSVG sind Neue Selbständige verpflichtet, der SVS ein Überschreiten der Versicherungsgrenze unverzüglich zu melden. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 6.221,28 Euro Jahresgewinn und wird 2025 auf 6.613,20 Euro angehoben.

Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben ist für Unternehmen essenziell, um Sanktionen oder Strafen zu vermeiden. Eine zentrale Verpflichtung betrifft die Registrierkassen und speziell die Übermittlung des Jahresbelegs.

Ein Fahrtenbuch ist ein zentrales Instrument, um steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung von Fahrzeugen geltend zu machen. Gleichzeitig ist es auch eine der prüfungsanfälligsten Unterlagen im Rahmen von Betriebsprüfungen oder der GPLB (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben).