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Unternehmer
Steuerliche Änderungen ab 1.1.2025

Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung, die auftritt, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, dabei jedoch zu einer höheren Steuerbelastung führen. Um diese einzudämmen, wurden für 2025 folgende Maßnahmen beschlossen.

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Unternehmer
Die Einkommensteuer-Vorauszahlung

Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind eine wesentliche Komponente der jährlichen Steuerverpflichtungen für Unternehmer, Vermieter und auch Grenzgänger. Diese Zahlungen dienen dazu, die Steuerlast im Voraus teilweise zu begleichen und werden auf Basis der letzten festgesetzten Einkommensteuer berechnet.

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Unternehmer
Die Mitarbeiterprämie 2024 - Leitfaden

Mit der seit dem 01.01.2024 neu eingeführten Mitarbeiterprämie wird die bisherige Teuerungsprämie der Kalenderjahre 2022 und 2023 verlängert. Im Gegensatz zu den Vorjahren muss die Mitarbeiterprämie in vollem Umfang aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen.

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Familien & Privatpersonen
Progressionsvorbehalt auch im Quellenstaat

Der Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, der in der Praxis oft Fragen aufwirft, insbesondere im Kontext der internationalen Besteuerung und der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). 

Mit der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 trat eine wichtige Änderung in Kraft: Der Progressionsvorbehalt ist nun auch dann vorzunehmen, wenn im anzuwendenden DBA dieser nicht explizit eingeräumt wird. Dies gilt sogar, wenn Österreich der abkommensrechtliche Quellenstaat ist. Diese Anpassung basiert auf einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. September 2022 (Ra 2021/13/0067), das die Rechtslage klarstellt.

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Unternehmer
Änderungen in der Besteuerung von Zulagen und Zuschlägen

Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 wurden signifikante Änderungen vorgenommen, die die Besteuerung von Zulagen und Zuschlägen betreffen. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

Erhöhung des Freibetrags: Der Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2024 von bisher 360 Euro auf 400 Euro monatlich angehoben. Diese Anpassung bedeutet eine direkte steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten tätig sind.

Homeoffice für Deutschland-Grenzgänger nun erleichtert
Grenzgänger
Homeoffice für Deutschland-Grenzgänger nun erleichtert

Das Änderungsprotokoll bringt Anpassungen der Regelungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit sich und erweitert diese Anpassungen auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Diese Änderungen sollen der veränderten Arbeitswelt gerecht werden, die durch flexiblere Arbeitsmodelle, insbesondere das Arbeiten im Homeoffice, geprägt ist.

Multilateriale Vereinbarung
Grenzgänger
Multilaterale Vereinbarung zur Sozialversicherungszuständigkeit

Die neue europäische multilaterale Rahmenvereinbarung bietet ab 1. 7. 2023 ein vereinfachtes
sozialversicherungsrechtliches Regelwerk für grenzüberschreitende Telearbeit.

Neuerungen beim Home-Office Grenzgänger
Grenzgänger
Neuerungen in der grenzüberschreitenden Home-Office-Arbeit

Diese Sonderregelung wird nun zum 30.06.2023 beendet. Ab dem 01.07.2023 gibt es nur noch zwei Ausnahmen, bei denen die Sozialversicherung durch die Homeoffice-Arbeit nicht beeinflusst wird.

Pensionisten
Familien & Privatpersonen
Besteuerung von ausländischen Pensionen in Österreich

Gerade ältere Menschen, die mehrere Pensionen beziehen, darunter oft auch eine aus dem Ausland, sind mit der steuerlichen Behandlung überfordert oder wissen gar nicht, dass diese Pensionseinkünfte in die Österreichische Steuererklärung aufzunehmen sind.

Beschränkt Steuerpflichtige
Grenzgänger
Pflichtveranlagung für beschränkte Steuerpflichtige

Beschränkt steuerpflichtige Personen, die mehrere Dienstverhältnisse in Österreich haben, unterlagen, im Gegensatz zu unbeschränkt Steuerpflichtigen, bisher nicht der Pflichtveranlagung. Dadurch befanden sich beschränkt Steuerpflichtige in einer zu niedrigen Progressionsstufe, da für die Ermittlung der Steuer nicht die Summe beider Gehälter herangezogen wurde.