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Wie sich das Digitale Plattformen-Meldegesetz (DPMG) steuerlich auswirkt
Ab 1.1.2019 gilt ein neuer Schellenwert für Erbringer von elektronischen Dienstleistungen, von Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, sofern diese an Privatpersonen erbracht werden.
In der heutigen Zeit ist es nichts Besonderes, wenn ein Kleinunternehmer (bis 30.000 € Umsatz pro Jahr) sich aus dem Internet eine Software herunterlädt oder Werbung auf bestimmten Online-Plattformen schaltet. Da Kleinunternehmer Ihre Steuererklärungen meist erst nach Ablauf des Jahres erledigen, kommt es dann oft zu einem bösen Erwachen, besonders, wenn die während des Jahres investierten Beträge in Online-Downloads höher ausgefallen sind.
Digitalisierte Werbeleistungen mit Inlandsbezug sind ab 01.01.2020 durch die Digitalsteuer mit 5% erfasst, dies wurde vom Nationalrat am 19.9.2019 mehrheitlich beschlossen. Durch die Schaffung des Digitalsteuergesetz 2020 (DiStG 2020) gab es weitreichende Bestimmungen, die die Besteuerung der „Onlinewerbeleistungen“ regeln.
Formelle Fehler einer Rechnung können seit längerer Zeit im Nachhinein korrigiert werden, damit der Auftraggeber auf die erbrachte Lieferung oder sonstige Leistung einen Vorsteuerabzug erhält. Wenn es jedoch an materiellrechtlichen Voraussetzungen mangelt, dann wird der Vorsteuerabzug vom Finanzamt versagt. Was bedeutet dies konkret?
Im Geschäftsleben stellt sich immer wieder die Frage, wie lange Bücher und Aufzeichnungen sowie Belege aufzubewahren sind.
Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Ausland bestimmte sonstige Leistungen in Anspruch nehmen, bei denen es nicht automatisch zum Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge Verfahren) kommt, können sich diese Vorsteuer auf dem so genannten Erstattungswege zurückholen.
Engagiert ein Unternehmer (Musikveranstalter, Gastwirt oä) einen Künstler oder einen anderen Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen aus dem Ausland, muss er eine Abzugsteuer einbehalten.
Im Regelfall können Verluste mit anderen positiven Einkünften desselben Jahres verrechnet werden. Man spricht daher von einem "Verlustausgleich".
Wenn sich ein Fahrzeug im Privatvermögen befindet, d.h. weniger als 50% der jährlich gefahrenen Kilometer betrieblich sind, kann das amtliche Kilometergeld als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Bei der selbständigen Krankenversicherung, gibt es zwei Optionen des Leistungsanspruches. Zum einen gibt es die Option für Sachleistungsberechtige und die Option für Geldleistungsberechtigte.
Als Abzugsteuer wird die Einkommensteuer bezeichnet, die von beschränkt steuerpflichtigen Nicht-Österreicher/-innen in Österreich bezahlt werden muss.